AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für
„PresseFlash“ (AGB)

(Stand April 2017)

 

1 GELTUNGSBEREICH

(1) Für die Geschäftsbeziehungen sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Firma „PresseFlash e.U.“, Inhaber Manfred Grischek, Hochstrasse 35, 2680 Semmering (im Folgenden: PresseFlash genannt), und deren Vertragspartner gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen der Vertragspartner erkennt PresseFlash nur an, wenn diese ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurden, ansonsten sind solche abweichenden Bedingungen des Vertragspartners unwirksam.

 

(2) Vertragspartner von PresseFlash sind im Wesentlichen Medien, allenfalls auch andere Vertragspartner.

 

(3) PresseFlash ist Betreiber und Eigentümer einer Bilddatenbank. Diese ist in der Gesamtheit und auch in ihren Teilen urheberrechtlich geschützt.

 

2 VERTRAGSSCHLUSS, LIEFERUNG UND LEISTUNG

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Registrierung oder der Bestellung des Vertragspartners durch PresseFlash zustande. Preisauszeichnungen im Online-Shop stellen kein Angebot im Rechtssinn dar. Vor verbindlicher Abgabe seiner Registrierung kann der Vertragspartner alle Eingaben korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Registrierung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort korrigiert werden. PresseFlash ist berechtigt, die  Registrierung innerhalb von 3 Tagen durch Zusendung eines Bestätigungsmails anzunehmen.

 

(2) Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Fotos in Dateiform per Download. Die Verantwortung geht auf den Vertragspartner über, sobald das oder die Foto/s downgeloadet wurde/n. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen.

 

(3) Zugangsdaten wie etwa Benutzername, Passwort und dergleichen, welche dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden, sind persönliche und vertrauliche Daten. Eine Weitergabe ist nicht gestattet. Der Vertragspartner haftet für eine missbräuchliche Verwendung und einen allenfalls hieraus resultierenden Schaden seitens PresseFlash sowie seitens der Fotografen.

 

 

3 NUTZUNGSRECHTE

(1) Der Vertragspartner erwirbt mit dem Akzeptieren dieser AGB und gegebenenfalls einer vollständigen Zahlung eines vereinbarten Entgelts eine nicht ausschließliche, einfache Nutzungsbewilligung an den vertragsgegenständlichen Fotos. Die Nutzungsbewilligung ist jedenfalls beschränkt auf die redaktionelle Nutzung. Sie umfasst nicht das Recht zur Veränderung und/oder Bearbeitung und auch nicht das Recht zur Weitergabe der erworbenen Rechte zur Gänze oder in Teilen an Dritte.

 

(2) PresseFlash garantiert dem Vertragspartner, zu der Erteilung der Nutzungsbewilligung nach diesen AGB seitens der Fotografen berechtigt zu sein.

 

(3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei jeder Nutzung den Urheber (Hersteller des/r Foto/s), wie in der Herstellerbezeichnung angeführt, zu nennen. Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, als Quelle „PresseFlash“ bei jeder Nutzung zu nennen. Verletzt der Vertragspartner diese Verpflichtung zur Nennung des Urhebers oder der Quelle, so wird ein angemessenes Honorar samt 100%igem Aufschlag im Sinn des § 87 Abs. 3 UrhG fällig und in Rechnung gestellt. Das gilt auch für ursprünglich honorarfreie Nutzungen.

 

(4) PresseFlash verfügt auch über die Nutzungsrechte seitens der abgebildeten Personen im Hinblick auf deren Persönlichkeitsrechte. Der Vertragspartner wird von PresseFlash daher auch berechtigt, die Abbildungen der auf den Fotos ersichtlichen Personen im vereinbarten Ausmaß zu redaktionellen Zwecken zu nutzen. Darüber hinausgehende Nutzungen sind nicht zulässig.

 

(5) Nutzungen durch den Vertragspartner, welche nicht redaktionell sind, etwa für werbliche Zwecke, für PR-Zwecke und dergleichen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit PresseFlash. Die Weitergabe der bereitgestellten Fotos an Dritte, wie auch die Aufnahme und Nutzung in digitalen Datenbanken sowie die Übernahmen in online-Dienste, Blogs, Social Networks und dergleichen ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch PresseFlash gestattet.

 

4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) PresseFlash stellt großteils Nutzungen durch Vertragspartner ohne Entgelt zur Verfügung. Diese entgeltfreien Nutzungsmöglichkeiten sind als solche deutlich gekennzeichnet. Nutzungen, die nicht ausdrücklich als entgeltfrei gekennzeichnet sind, sind entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung, ansonsten wird ein angemessenes Honorar geschuldet. Die Höhe der Honorare entsprechend der Bildhonorare der Berufsfotografen Österreichs stellen ein solches angemessenes Honorar für jeden einzelnen Fall dar.

 

(2) Im Übrigen gelten bei der Bestellung von Aufnahmen die im Zeitpunkt der Bestellung allgemein geltenden Preise, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich zwischen den Vertragsteilen vereinbart. Bei Prospektangaben bleiben Änderungen ausdrücklich vorbehalten.

 

(3) Lieferungen von Aufnahmen sind sofort nach Übermittlung der Rechnung ohne Abzug zahlbar, es sei denn andere Zahlungsbedingungen werden vorschriftlich vereinbart.

 

(4) Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 10% Verzugszinsen per anno vereinbart. Für diesen Fall ist der Vertragspartner auch verpflichtet, sämtliche Betreibungskosten, die PresseFlash entstehen, sofort und auf erste Aufforderung zu ersetzen.

 

(5) In jedem Fall der unberechtigten oder vertragswidrigen Nutzung ist PresseFlash berechtigt, vorbehaltlich darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche ein Mindestentgelt in Höhe des 5-fachen angemessenen Nutzungsentgeltes in Rechnung zu stellen.

 

5 EIGENTUMSVORBEHALT / RECHTEVORBEHALT

(1) Die nach diesen AGB an den Vertragspartner erteilte Nutzungsbewilligung ist aufschiebend bedingt durch die vollständige Bezahlung des in Rechnung gestellten Entgelts zuzüglich allfälliger Verzugszinsen und/oder Betreibungskosten.

 

(2) Für den Fall des Zahlungsverzuges seitens des Vertragspartners ist PresseFlash auch berechtigt, bereits erteilte Nutzungsbewilligungen mit sofortiger Wirkung wieder zu entziehen. Dasselbe Recht steht PresseFlash auch dann zu, wenn der Vertragspartner sonstige vertragliche Pflichten verletzt, wie etwa das Verbot der Veränderung und/oder Bearbeitung oder die Pflicht zur Nennung des Urhebers und/oder der Quelle „PresseFlash“.

 

6 GEWÄHRLEISTUNG

(1) In Falle von allfälligen Mängeln ist der Vertragspartner zunächst nur berechtigt, Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu fordern. Erst wenn diese Möglichkeit zur Verbesserung von PresseFlash nicht genutzt wird, steht dem Vertragspartner ein allfälliges Preisminderungsrecht zu.

 

(2) Im Falle eines behaupteten Mangels ist der Vertragspartner verpflichtet, diesen ohne Vorzug und sofort schriftlich gegenüber PresseFlash zu rügen, und zwar bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche.

 

7 HAFTUNG

(1) Allfällige Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz gegenüber PresseFlash werden, soweit gesetzlich zulässig, eingeschränkt auf den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Auch für diesen Fall sind allfällige Schadenersatzansprüche der Höhe nach beschränkt mit der Höhe des Entgelts der jeweiligen Bestellung.

 

(2) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der vom Vertragspartner durchgeführten Nutzung der vertragsgegenständlichen Fotos trägt der Vertragspartner. Der Vertragspartner stellt diesbezüglich PresseFlash von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und hält PresseFlash diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.

 

(3) Sollte PresseFlash aufgrund irgendeiner behaupteten Rechtswidrigkeit einer Nutzung der Fotos durch den Vertragspartner direkt von Dritten in Anspruch genommen werden, so verpflichtet sich der Vertragspartner gegenüber PresseFlash, PresseFlash  bei diesem Streit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich beizustehen und PresseFlash sämtliche notwendigen Informationen zu erteilen und Unterlagen zu übermitteln, um die entsprechenden Forderungen beurteilen und/oder abwehren zu können.

 

(4) PresseFlash übernimmt keine Haftung und auch keine Gewährleistung dafür, dass die Nutzung der Bilddatenbank ununterbrochen, zeitgerecht, sicher und/oder fehlerfrei erfolgen kann. Eine diesbezügliche Verfügbarkeitszusage wird nicht abgegeben. Das Gleiche gilt dafür, dass die Nutzung der Bilddatenbank den Anforderungen des Vertragspartners entspricht und/oder dass die angegebenen Daten richtig und/oder vollständig sind.

 

8 DATENSCHUTZ

(1) Dem Vertragspartner ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten von PresseFlash auf Datenträgern gespeichert werden. Der Vertragspartner stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden von PresseFlash selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners erfolgt unter Beachtung sämtlicher datenschutzrechtlichen Vorschriften.

 

9 ZUSTIMMUNG DER ABGEBILDETEN PERSONEN

(1) Die abgebildeten Personen erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die für PresseFlash hergestellten Fotos mit der abgebildeten Person zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt durch PresseFlash genutzt werden können, und zwar insbesondere vervielfältigt, verbreitet und im Internet zur Verfügung gestellt gemäß § 18 a UrhG.

 

(2) PresseFlash wird bei jeder Fotonutzung die Namensnennung der abgebildeten Person anbringen, so wie diese von der abgebildeten Person dem Fotografen oder PresseFlash mitgeteilt wurde.

 

(3) Sowohl dem Fotografen als auch PresseFlash steht das Recht zu, die somit eingeräumten Rechte an Dritte, insbesondere an Vertragspartner von PresseFlash weiter zu übertragen und somit Nutzungen durch Vertragspartner, die dem Zweck dieser Vereinbarung entsprechen, rechtlich zu ermöglichen.

 

(4) PresseFlash behält sich das Recht vor, sämtliche einzustellende und/oder bereits eingestellte Daten und/oder Fotos vorab und auch nachträglich zu prüfen, zu kennzeichnen, zu filtern, abzuändern, abzulehnen und/oder zu entfernen. Eine Verpflichtung seitens PresseFlash hierzu besteht jedoch nicht.

 

(5) Für allfällige Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes durch Vertragspartner, etwa durch herabwürdigende und/oder interessensverletzende Nutzungen in Bild und/oder Text übernimmt PresseFlash keinerlei Haftung. PresseFlash und auch der jeweilige Fotograf sind von etwaigen Ansprüchen Dritter aufgrund solcher behaupteten Rechtsverletzungen ausdrücklich freizustellen. Im Falle solcher Verletzungen von Persönlichkeitsrechten ist allein der Vertragspartner etwaigen Dritten gegenüber haftbar und hält diesbezüglich PresseFlash vollkommen schad- und klaglos.

 

10. SALVATORISCHE KLAUSEL

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt der Rest dieser AGB in Geltung. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

11 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen PresseFlash und dem Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss von Verweisungsbestimmungen in ausländisches Recht und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

(2) Gerichtsstand ist der Sitz von PresseFlash soweit dies rechtlich zulässig ist.